Weitere Senkung der französischen Körperschaftsteuer
Die mit dem Finanzgesetz für 2018 eingeleitete Senkung des Körperschaftsteuersatzes wird auch 2020 fortgesetzt.
Für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 250 Mio. EUR wird der Regelkörperschaftsteuersatz für das Geschäftsjahr 2020 auf 28 %, für das Geschäftsjahr 2021 auf 26,5 % und das Geschäftsjahr 2022 auf 25 % gesenkt.
Für Unternehmen mit einem Umsatz von über 250 Mio. EUR gelten folgende Steuersätze:
- Geschäftsjahr 2020: Bis zu einem Gewinn von 500.000 EUR fällt eine Körperschaftsteuer in Höhe von 28 % an. Darüber hinaus gilt der Normalsatz vo 31 %.
- Geschäftsjahr 2021 : 27,5 %
- Geschäftsjahr 2022: 25 %
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