Die Einkommensteuer («IR» genannt für «Impôt sur le revenu»), die bisher von den Arbeitnehmern in Frankreich direkt bezahlt wurde, soll ab dem 1. Januar 2019 wie in Deutschland im Rahmen des Quellenabzugsverfahrens erhoben werden.
Somit ist nun der Arbeitgeber für die Abführung der Steuer verantwortlich.
Um Arbeitgeber bei dieser großen Umstellung zu unterstützen, hat das Finanzministerium einen "Bausatz" veröffentlicht, der u.a. Folgendes enthält:
Unternehmen sind zwar nicht formal verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Einführung dieses neuen Systems zu informieren, jedoch wird dies nachdrücklich empfohlen.
Diese Mitteilung kann eine Gelegenheit für den Arbeitgeber sein, die Mitarbeiter darüber zu informieren, dass ihr eigentlicher Ansprechpartner in Bezug auf die Einkommensquellensteuer das Steueramt bleibt und nicht etwa die Personal- und Lohnbuchhaltung des Unternehmens.
Praxistipp: Bei Fragen der Mitarbeiter können Sie sich an Ihre für Frankreich verantwortliche Lohnabrechnungsstelle wenden. Das Thema ist sehr sensibel, da es von den Mitarbeitern als erhebliche Reform verstanden wird und somit bis zum Ende des Jahres proaktiv und transparent kommuniziert werden sollte.
Béatrice-Anne Raine
Avocat à la Cour
raine@avocat.de