Zum 1. Januar 2016 sind in Frankreich Änderungen des Sozialabgabensystems im Hinblick auf die Sozialabgaben CSG-CRDS in Kraft getreten, da die vorherige Rechtslage vom EuGH als EU-rechtswidrig beurteilt worden war. Nun hat ein französisches Verwaltungsgericht dahingehend geurteilt, dass auch das neue Sozialabgabensystem im Hinblick auf CSG-CRDS noch immer mit dem EU-Recht unvereinbar sei.