Die bei der Veräußerung französischer Immobilien, die dem Eigentümer nicht als Hauptwohnsitz dienen, anfallende Gewinne (sog. "plus-value") unterliegen in Frankreich einer besonderen Besteuerung. Auch deutsche Eigentümer einer Immobilie in Frankreich sind im Falle der Veräußerung von dieser Steuer betroffen...