Die Regelung betreffend die Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts bei Verträgen wurde durch das französische Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft vom 4. August 2008 eingeführt und ist bereits am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Es besteht keine rückwirkende Anwendbarkeit dieser Regelung, so dass sie deswegen nur auf Verträge anwendbar ist, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden bzw. werden (vgl. Entscheidung des Berufungsgerichts Paris vom 30. Juni 2016).