Uber in Frankreich - freie Mitarbeiter sind Arbeitnehmer
Nun ist es offiziell: Uber-Fahrer gelten in Frankreich als Arbeitnehmer.
Dies hat der oberste Gerichtshof in Frankreich mit einem Urteil vom 4. März 2020 bestätigt. Es folgt somit dem Pariser Berufungsgericht, das bereits im Januar 2019 diese Position vertreten hatte. Entscheidend war die Frage, ob ein Unterordnungsverhältnis zwischen einem Uber-Fahrer und der digitalen Plattform besteht. Uber argumentierte damit, dass die Fahrer nicht verpflichtet sind, sich bei der App anzumelden, und es keine Sanktion gibt, falls sie sich nicht anmelden.
Dies reichte aber bei weitem nicht aus, um anderen markanten Aspekten entgegenzuwirken, wie z. B. die Tatsache, dass der Fahrer keine Möglichkeit hatte, einen eigenen Kundenstamm aufzubauen, er die GPS-Anweisungen der App befolgen musste und sanktioniert werden konnte, wenn er die Verhaltensanweisungen von Uber nicht beachten hatte. Zuvor hatte das oberste Gericht bereits eine ähnliche Entscheidung bezüglich Fahrradkurieren eines Essenslieferdienstes getroffen.
Auch wenn dieses Urteil nur einzelne Fahrer betrifft, so dürfte es doch ein Auslöser für zahlreiche Klagen sein. Der oberste Gerichtshof ist sich der Bedeutung seines Urteils sehr wohl bewusst und hat deshalb auf seiner Webseite entsprechende Erläuterungen sowohl in Französisch, als auch in Englisch und Spanisch zur Verfügung gestellt.